Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit
und Generationen und der Gesetzgeber haben 1990 im Psychotherapiegesetz
die Psychotherapie so formuliert: .... ist die nach einer
allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste
und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch
bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszustände mit
wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden, ......... mit
dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte
Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung,
Entwicklung und Gesundung des Behandelten zu fördern.
Die Ausbildung zum PsychotherapeutenIn dauert nach zwei bis drei
Jahre Propädeutikum und anschließend je
nach Fachspezifikum und Spezialisierung nochmals zwischen
4-6 Jahre.