Der Honorarrahmen für eine Psychotherapiestunde
in einer freien psychotherapeutischen Praxis wird jedes
Jahr durch den österreichischen Dachverband für Psychotherapie
neu überprüft und festgelegt.
Die Zahlungsmodalitäten und Honorarhöhe
sind bei den meisten Therapeuten unterschiedlich und Vereinbarungssache,
jedoch ist es üblich, dass die Bezahlung der Therapiestunde
nach der Stunde in Bar erfolgt. Bei einer laufenden Psychotherapie
ist es üblich, dass einmal monatlich der/die KlientIn eine
Gesamtmonatsrechnung erhält. Ferner ist wichtig zu erwähnen,
dass vereinbarte und nicht rechtzeitig ( mindestens 24 Stunden
vorher ) abgesagte Therapiestunden durch den KlientenIn gänzlich
zu bezahlen sind.
Anteiliger Kostenersatz durch die Krankenkasse:
Unter bestimmten Umständen und bei psychischen Krankheitsbildern
ist es möglich, von der jeweiligen zuständigen Krankenkasse
des/der KlientenIn einen Kostenersatz für eine kontinuierliche
Psychotherapie zu bekommen. Die Höhe des Kostenersatzes ist
von der Krankenkasse abhängig und muss innerhalb der ersten
5 Therapiestunden von dieser bewilligt werden. Zum Bsp. zahlt
die Wiener Gebietskrankenkasse als Kostenzuschuss € 21,80
für eine Einzeltherapiestunde. Da leider die Zuschussmodalitäten
der einzelnen Krankenkassen immer komplizierter werden, sprechen
Sie mit Ihrem Therapeuten darüber, dieser kann Sie darüber
meistens aktuell und richtig informieren. Sofern Sie an einer
psychischen Erkrankung leiden, haben Sie auch bei einer Therapie
bei mir die Möglichkeit, eine Kostenrefundierung in Höhe
von € 21,80 von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, dadurch würde
sich das Stundenhonorar für Sie merklich reduzieren.
Andere psychotherapeutische Institutionen
oder Spitäler:
Für Personen welche sich aus finanziellen Gründen keine
laufende Psychotherapie leisten können oder wollen, gibt
es die Möglichkeit bei den unterschiedlichsten Organisationen
(Kolping Familienberatung, Caritas, Erzdiözese Wien, Krisenintervention,
AKH Institut für Psychotherapie, Baumgartner Höhe, Kaiser
Franz Joseph Spital, verschiedene Vereine z. Bsp. Österreichische
Krebshilfe, Psychosozialer Dienst usw..) nach einer kürzeren
oder längeren Wartezeit äußerst kostengünstig
bis gratis einige Therapieeinheiten in zumeist unterschiedlichen
Zeitabständen zu bekommen. Diese Therapievariante ist zwar
wegen der Wartezeiten und unterschiedlichen Kontinuität nicht
immer optimal, jedoch ist sie eine gute Alternative zu überhaupt
keiner psychotherapeutischen Betreuung. Spezielle psychotherapeutische
Begleitung für Suchtkranke gibt es im Anton Proksch Institut
und für Aids Patienten im Aidshaus Wien.
Psychotherapie auf Krankenschein:
Seit 2001 gibt es bei einigen ausgesuchten PsychotherapeutenInnen
die Möglichkeit, eine Psychotherapie auf Krankenschein (
die Verrechnung erfolgt zur Gänze mit der Kasse ) machen
zu können. Zu beachten ist, dass nur diagnostizierte psychische
Erkrankungen in diese Krankenscheinregelung fallen. Partnerprobleme
oder andere nicht krankhafte psychische Störungen unterliegen
nicht der Krankenscheinregelung. Nach neuersten
Informationen des Dachverbandes für Psychotherapie sind derzeit
die Wartezeiten auf einen Krankenscheinplatz relativ
lange, da diese wenigen PsychotherapeutenInnen derzeit voll ausgebucht
und überlastet sind und pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl
an Therapiestunden von den Kassen vergeben werden. Bei der WGKK
liegt eine Liste von Vereinen auf, welche mit Krankenschein abrechnen.